Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Seminarbeginn werden 50% des Seminarentgeltes fällig. Die restlichen 50% des Seminarentgeltes können mit einem anderen vom Veranstalter innerhalb der nächsten 3 Monaten angebotenen Seminar verrechnet oder erstattet werden. Erfolgt der Rücktritt später, stellt der Veranstalter den gesamten Betrag in Rechnung, da ein Seminarplatz für den Teilnehmer freigehalten wurde. Bei Anmeldungen, die weniger als 7 Tage vor dem Seminar erfolgen oder beim Nichterscheinen, behält sich der Veranstalter vor die Seminargebühr in voller Höhe zu berechnen.
Verantwortlicher:
Inhaltlich Verantwortlicher
Kristian Horvatek Inh. Krav Maga Federation Stuttgart
Korrespondenzadresse: Krav Maga Federation Stuttgart
Gotthard – Müllerstr. 10
70794 Filderstadt
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Datenschutz:
Der Urheber dieser Webseiten achtet auf die Privatsphäre aller Personen, die seine Webseiten besuchen. Alle hier freiwillig zur Verfügung gestellten persönlichen Daten werden ausschließlich dazu benutzt, um Seminare oder Trainigseinheiten zu organisieren. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Übertragung der Daten bei der Anmeldung erfolgt mit der SSL-Verschlüsselung.
Kontakt:
info@kmf-stuttgart.de
Rechtliches zu Seminaren, Kursen und Trainingsveranstaltungen:
Mit der Anmeldung zu Seminaren und Trainingsveranstaltungen werden durch den Teilnehmer folgende Bedingungen anerkannt:
• Vorstrafen / Gewaltdelikte:
Der Teilnehmer versichert auf einem Formblatt beim Beginn der Veranstaltung, dass in seinem polizeilichen Führungszeugnis keinerlei Eintragungen bezüglich Gewaltdelikte vorliegen und auch kein entsprechendes Gerichtsverfahren gegen ihn anhängig ist. Der Veranstalter behält sich das Recht vor zu Seminarbeginn die Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses zu verlangen. Eine unbegründete Ablehnung führt zum Ausschluss vom Seminar.
• Teilnahme an Sonderseminaren für bestimmte Berufsgruppen:
Die Teilnahme an Sonderseminaren für bestimmte Berufsgruppen ist nur mit einem entsprechenden Tätigkeitsnachweis möglich. Der Tätigkeitsnachweis wird spätestens zum Seminarbeginn vorgelegt. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahme ohne Nennung von Gründen zu verweigern. Jegliche Schadensansprüche aus der Nichtzulassung zum Seminar sind ausgeschlossen.
• Anmeldung / Seminar-, Kursentgelt:
Die Anmeldung des Teilnehmers ist verbindlich und nicht übertragbar. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung ist rechtlich verbindlich, wenn das Seminarentgelt im Voraus nach Erhalt der Rechnung entrichtet wird und der Teilnehmer die Anmeldedaten übermittelt hat. Der Veranstalter versendet eine Zahlungsbestätigung und Anmeldebestätigung per Email, sofern die Zahlung spätestens bis zum siebten Tag vor der Veranstaltung eingegangen ist. Sofern keine gegenteilige Mitteilung erfolgt, findet
die Veranstaltung statt. Daher ist 24 Stunden vor dem Veranstaltungsbeginn noch einmal durch den Teilnehmer der jeweilige E-Mail-Eingang zu kontrollieren (siehe auch unten – „Absage von Kursen“). Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die Anmeldedaten elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Die Speicherung dient lediglich der Organisation von Kurs- und Trainingsveranstaltungen.
• Rücktritt / Kündigung:
Ein Rücktritt vom Seminar muss schriftlich via Einwurfeinschreiben spätestens 7 Tage (Eingangstermin des Einschreibens) vor dem Seminar an folgende Adresse erfolgen:
Krav Maga Federation Stuttgart
Gotthard – Müllerstr.10
70794 Filderstadt
• Bei einem Rücktritt bis 10 Tage vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühren fällig. Die restlichen 50% der Seminargebühren können mit einem anderen vom Veranstalter innerhalb der nächsten 3 Monaten angebotenen Seminar verrechnet oder erstattet werden. Erfolgt der Rücktritt später, stellt der Veranstalter den gesamten Betrag in Rechnung, da ein Seminarplatz für den Teilnehmer freigehalten wurde. Bei Anmeldungen, die weniger als 10 Tage vor dem Seminar erfolgen oder beim Nichterscheinen, behält sich der Veranstalter vor die Seminargebühr in voller Höhe zu berechnen.
• Absage von Veranstaltungen durch den Veranstalter:
Die Absage von Veranstaltungen erfolgt per E-Mail. Eine endgültige Veranstaltungszulassung unterliegt ausschließlich dem Veranstalter. Bei Absage von Kursen wird das bereits entrichtete Teilnahmeentgelt zurückerstattet oder kann mit einem anderen vom Veranstalter innerhalb der nächsten 3 Monate angebotenen Seminar verrechnet werden.
• Sicherheit:
Der Teilnehmer verpflichtet sich bei der Ausübung der Trainingstechniken stets die angemessene Vorsicht walten zu lassen und die Techniken nur in einer Geschwindigkeit auszuführen, die er jederzeit kontrollieren kann. Außerdem verpflichtet sich der Teilnehmer aus Sicherheitsgründen den Anordnungen der Instruktoren stets und augenblicklich Folge zu leisten. Nichtbefolgung kann den Ausschluss des Teilnehmers aus der Trainingsgruppe zur Folge haben. Der Veranstalter wird in diesem Fall nicht schadenersatzpflichtig.
• Mindestalter:
Der Mindestalter für die Teilnahme an den Trainingsveranstaltungen beträgt 15 Jahre.
Für die nicht volljährige Teilnehmer ist zwingend eine Unterschrift der erziehungsberechtigten Personen Pflicht.
• Ausstattung:
Der Teilnehmer verpflichtet sich die Trainingsräume und Trainingsutensilien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich anzuzeigen. Der Teilnehmer haftet für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
• Indoor- bzw. Outdoor-Training
Das Training kann in einer Halle bzw. im Freien stattfinden.
• Gesundheit:
Durch seine Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass keinerlei ärztliche Bedenken gegen die Teilnahme an den Veranstaltungen von KMF-Stuttgart vorliegen. Das Training erfolgt auf eigene Gefahr. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass beim Training einer Kontaktsportart Verletzungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Eine Unfallversicherung liegt im Ermessen des Teilnehmers, Unfallschutz seitens
des Veranstalters besteht nicht.
• Mitgliedschaft:
Durch die Teilnahme am Seminar entsteht kein Mitgliedschafts- bzw. Aufnahmeanspruch für das reguläre Training.
• Haftung:
Weder der Veranstalter noch der/die Referent/in haften für Schäden, insbesondere aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl. Eine entsprechende Versicherung liegt im Ermessen des Teilnehmers/der Teilnehmerin. Alle Rechte liegen beim Veranstalter. Für die Anwendung der erlernten Kursinhalte ist immer der Teilnehmer/Anwender rechtlich verantwortlich. Die missbräuchliche Anwendung der erlernten Techniken kann strafbar sein! Der Teilnehmer trägt selbst Sorge dafür, sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu bewegen (in Deutschland vor allem §32 StGB – Notwehr). Für den Veranstalter und die Referenten besteht immer Haftungsausschluss. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters bzw. seiner Unterrichtskräfte ist ausgeschlossen. Personenschäden und Sachbeschädigungen an den Trainingsgeräten und Einrichtungen, bewirkt durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, werden auf Kosten des Verursachers behoben. Die Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen.
• Bild- und Tonmaterial:
Es ist dem Veranstalter bzw. den unterrichtenden Instruktoren gestattet, während des Seminars entstehende Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen unentgeltlich für Werbe- und Repräsentationszwecke zu verwenden. Personen, die nicht gefilmt werden möchten, müssen dies ausdrücklich vor dem Seminar mitteilen. Dem Teilnehmer sind während des Seminars keine Fotos bzw. Ton- oder Videoaufnahmen gestattet.
• Urheberrecht Bild- und Tonmaterial:
Das Bild- und Tonmaterial auf der Internetseite von Krav Maga Federation Stuttgart ist, wenn nicht anders gekennzeichnet, von Inhaber, Kristian Horvatek bzw. von ihm autorisierten Personal aufgenommen worden und ist daher urheberrechtlich geschützt. Eine Veröffentlichung ohne schriftliche Genehmigung und Quellenangaben wird nicht akzeptiert. Im Falle der Zuwiderhandlung behält sich das
KMF-STUTTGART juristische Schritte vor. Der Betroffen trägt die anfallenden Kosten.
• Salvatorische Klausel:
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so ist dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbar ist. Mit der Unterzeichnung des Vertragsvordrucks erkennt der Teilnehmer den Vertragsinhalt an und erklärt sein Einverständnis mit allen in der Kursbeschreibung aufgeführten Punkten.
Hiermit erkläre ich mich mit der Datenschutzerklärung einverstanden.